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Im Rahmen der Forderungsbeitreibung machen wir außergerichtlich und gerichtlich Ihre Außenstände geltend, erforderlichenfalls auch im Wege der Zwangsvollstreckung. Dabei führen wir regelmäßig folgende Maßnahmen
durch:
Sie erhalten durch das anwaltlich durchgeführte Inkasso außergerichtliche Zahlungsaufforderung, Titulierung Ihrer Forderung sowie Zwangsvollstreckung aus einer Hand. Im Fall der erfolgreichen Beitreibung Ihrer Außenstände
entstehen für Sie keinerlei Kosten, da der Schuldner aufgrund seines Zahlungsverzuges gesetzlich verpflichtet ist,
die Kosten der Forderungsbeitreibung (Kosten unserer Inanspruchnahme zuzüglich Auslagen wie Gerichtskosten, Zwangsvollstreckungskosten, Ermittlungskosten etc.) zu erstatten.
Sollte die Beitreibung erfolglos sein, entstehen Ihnen im außergerichtlichen Bereich für unsere Tätigkeit in der Regel lediglich geringe pauschale Kosten, welche mit Ihnen vor Beauftragung vereinbart werden. Sollte ein gerichtliches Verfahren erforderlich werden, berechnen wir die gesetzlichen Gebühren. Möglicherweise trägt auch Ihre Rechtsschutzversicherung die entstehenden Kosten. Bei der Einholung der Deckungszusage sind wir gerne
behilflich.